Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Beherbergungsverträge des Hotel Forsthaus Winterberg
Stand: September 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie für alle in diesem Zusammenhang gegenüber dem Gast erbrachten weiteren Leistungen des Hotel Forsthaus Winterberg – nachfolgend „Hotel“ genannt.
Individuell mit dem Gast vereinbarte Bedingungen sowie die für einen konkret gebuchten Tarif ausdrücklich vereinbarten Buchungs-, Zahlungs- und Stornierungsbedingungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1. Geltungsbereich und Vertragsschluss
1.1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie für damit zusammenhängende Leistungen des Hotels.
Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform.
1.2 Vertragsschluss
Ein Beherbergungsvertrag kommt zustande, wenn das Hotel eine Buchung bzw. Reservierung des Gastes annimmt.
Die Annahme kann insbesondere durch eine Buchungsbestätigung per E-Mail, über das Buchungssystem des Hotels, über ein Buchungsportal oder bei kurzfristigen Buchungen durch Bereitstellung des Zimmers erfolgen.
1.3 Buchungen durch Dritte
Erfolgt die Buchung durch eine andere Person oder ein Unternehmen für den Gast, ist grundsätzlich derjenige Vertragspartner des Hotels, der die Buchung im eigenen Namen vorgenommen hat.
Eine darüber hinausgehende persönliche Haftung eines für einen Dritten handelnden Bestellers besteht nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen oder soweit eine entsprechende Verpflichtung ausdrücklich vereinbart wurde.
1.4 Individuelle Vereinbarungen
Individuelle Vereinbarungen sowie die für einen bestimmten Tarif ausdrücklich vereinbarten Buchungs-, Zahlungs- und Stornierungsbedingungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Änderungen und Ergänzungen sollen aus Gründen der Nachweisbarkeit in Textform, insbesondere per E-Mail, vereinbart werden.
2. Buchungsumfang, Belegung und Kinder
2.1 Gebuchte Personen
Die Reservierung gilt ausschließlich für die bei der Buchung angegebene Anzahl von Personen.
Zusätzliche Personen dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Hotels im Zimmer untergebracht werden.
Eine Zustimmung kann insbesondere davon abhängig gemacht werden, ob das betreffende Zimmer für die gewünschte Personenzahl zugelassen und geeignet ist und ob entsprechende Kapazitäten verfügbar sind.
Für zusätzliche Personen können weitere Übernachtungs-, Verpflegungs- oder sonstige Kosten anfallen.
2.2 Nicht angemeldete Personen
Erscheint der Gast mit zusätzlichen, nicht angemeldeten Personen, ist das Hotel nicht verpflichtet, diese Personen zu beherbergen.
Kann oder darf das gebuchte Zimmer aufgrund der zusätzlichen Personen nicht vertragsgemäß genutzt werden und entscheidet sich der Gast deshalb gegen die Inanspruchnahme der gebuchten Unterkunft, gelten die vereinbarten Stornierungsbedingungen.
Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
2.3 Kinder
Aus Sicherheitsgründen ist die Beherbergung von Kindern unter 3 Jahren im Hotel nicht möglich.
Aufgrund der baulichen Gegebenheiten des Hauses, insbesondere offener Treppen und weiterer nicht auf die Bedürfnisse von Kleinkindern ausgelegter Bereiche, ist das Hotel für die sichere Unterbringung von Kindern unter 3 Jahren nicht eingerichtet.
Kinder ab Vollendung des 3. Lebensjahres können im Rahmen der jeweils zulässigen Zimmerbelegung beherbergt werden.
Maßgeblich ist das Alter des Kindes am Tag der Anreise.
3. Bereitstellung der Zimmer, Anreise und Abreise
3.1 Check-in
Gebuchte Zimmer stehen am vereinbarten Anreisetag grundsätzlich ab 15:00 Uhr zur Verfügung.
Ein Anspruch auf eine frühere Bereitstellung besteht nur, wenn dies ausdrücklich mit dem Hotel vereinbart wurde.
3.2 Check-out
Am vereinbarten Abreisetag ist das Zimmer spätestens bis 10:30 Uhr vollständig zu räumen und dem Hotel zur Verfügung zu stellen.
Eine spätere Abreise ist nur nach vorheriger Absprache und nach Verfügbarkeit möglich.
3.3 Spätanreise
Bei einer geplanten Anreise nach 21:00 Uhr ist das Hotel rechtzeitig vorab zu informieren.
Das Hotel kann bei Spätanreisen eine gültige Kreditkarte, Vorauszahlung oder eine andere angemessene Sicherheit verlangen.
Ist eine Anreise nach 21:00 Uhr nicht vereinbart oder abgesichert und reist der Gast nicht innerhalb der vereinbarten Anreisezeit an, gelten hinsichtlich einer Nichtanreise die für die jeweilige Buchung vereinbarten Bedingungen.
4. Leistungen und Preise
4.1 Leistungsumfang
Der Umfang der vom Hotel geschuldeten Leistungen ergibt sich aus der Buchungs- bzw. Reservierungsbestätigung und den für den gebuchten Tarif ausdrücklich vereinbarten Leistungen.
4.2 Preise
Die vereinbarten Preise verstehen sich in Euro einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
Gesetzlich oder kommunal vorgeschriebene Abgaben, die nicht Bestandteil des Übernachtungspreises sind, insbesondere örtliche Kur- oder Tourismusabgaben, können zusätzlich anfallen.
4.3 Kurbeitrag / Kurtaxe
Soweit nach den Bestimmungen der Stadt Winterberg ein Kurbeitrag, eine Kurtaxe oder eine vergleichbare kommunale Abgabe erhoben wird, ist diese vom Gast zusätzlich zum Übernachtungspreis zu entrichten, sofern sie nicht ausdrücklich im gebuchten Preis enthalten ist.
Es gelten die zum Zeitpunkt des Aufenthalts maßgeblichen gesetzlichen bzw. kommunalen Bestimmungen.
Bei Buchungen über Buchungsportale oder Vermittler kann der Kurbeitrag gesondert vor Ort erhoben werden, soweit er nicht bereits über den Vermittler abgerechnet wurde.
Soweit für eine Befreiung oder Ermäßigung ein Nachweis erforderlich ist, ist dieser vom Gast rechtzeitig vorzulegen.
4.4 Änderung gesetzlicher Steuern und Abgaben
Ändern sich nach Vertragsschluss gesetzliche Steuern oder Abgaben, die unmittelbar auf die vereinbarten Leistungen erhoben werden, kann der vereinbarte Preis entsprechend angepasst werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
4.5 Preisänderungen
Für Leistungen, die innerhalb von vier Monaten nach Vertragsschluss erbracht werden sollen, erfolgt gegenüber Verbrauchern keine nachträgliche Preiserhöhung aufgrund allgemeiner Kostensteigerungen.
Bei Verträgen mit einem Leistungszeitpunkt von mehr als vier Monaten nach Vertragsschluss bleiben gesetzlich zulässige Preisanpassungen vorbehalten, sofern deren Voraussetzungen und Umfang dem Gast transparent mitgeteilt wurden.
5. Zahlung und Sicherheiten
5.1 Fälligkeit
Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist der vereinbarte Gesamtpreis spätestens bei Anreise bzw. entsprechend den in der Buchungsbestätigung vereinbarten Zahlungsbedingungen zu bezahlen.
Das Hotel akzeptiert die jeweils vor Ort ausgewiesenen Zahlungsmittel.
5.2 Vorauszahlungen und Sicherheitsleistungen
Das Hotel kann bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung verlangen, soweit dies dem Gast bei der Buchung bzw. rechtzeitig vor Fälligkeit mitgeteilt wird.
Abhängig vom gebuchten Tarif kann eine Vorauszahlung bis zur Höhe des gesamten vereinbarten Übernachtungspreises vorgesehen werden.
5.3 Kreditkartengarantie
Soweit dies vereinbart wurde, kann eine Kreditkarte zur Garantie der Reservierung verwendet werden.
Belastungen oder Reservierungen auf der Kreditkarte erfolgen ausschließlich im Rahmen der bei der Buchung vereinbarten Zahlungs- und Stornierungsbedingungen.
5.4 Nichtzahlung einer vereinbarten Vorauszahlung
Wird eine wirksam vereinbarte und fällige Vorauszahlung trotz angemessener Nachfrist nicht geleistet, kann das Hotel nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten.
Der Gast wird hierüber informiert.
5.5 Firmenkunden / Zahlung auf Rechnung
Eine Zahlung auf Rechnung ist ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung mit dem Hotel möglich.
Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen.
6. Stornierung, Nichtanreise und vorzeitige Abreise
6.1 Vorrang individuell vereinbarter Stornierungsbedingungen
Für die Stornierung einer Buchung gelten vorrangig die bei Abschluss der Buchung ausdrücklich vereinbarten Stornierungs- und Zahlungsbedingungen.
Diese ergeben sich insbesondere aus der Buchungsbestätigung oder den Bedingungen des jeweils gebuchten Tarifs.
6.2 Buchungen über Vermittler und Buchungsportale
Bei Buchungen über einen Vermittler oder ein Buchungsportal, beispielsweise Booking.com oder HRS, gelten die dort für den konkret gebuchten Tarif vereinbarten Stornierungs- und Zahlungsbedingungen.
6.3 Stornierungsbedingungen für Direktbuchungen
Soweit für eine Direktbuchung über die Website, telefonisch oder per E-Mail keine abweichenden Stornierungsbedingungen ausdrücklich vereinbart wurden, gelten die nachfolgenden saisonabhängigen Stornierungsbedingungen.
Für die Zuordnung zur jeweiligen Saison ist der vereinbarte Anreisetag maßgeblich.
A. Anreise in den Monaten April bis November
Bis einschließlich 14 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag:
kostenfreie Stornierung.
13 Tage bis 1 Tag vor dem vereinbarten Anreisetag:
80 % des vereinbarten Übernachtungspreises.
Am vereinbarten Anreisetag oder bei Nichtanreise (No-Show):
90 % des vereinbarten Übernachtungspreises.
B. Anreise in den Monaten Dezember bis März
Bis einschließlich 28 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag:
kostenfreie Stornierung.
27 Tage bis 1 Tag vor dem vereinbarten Anreisetag:
80 % des vereinbarten Übernachtungspreises.
Am vereinbarten Anreisetag oder bei Nichtanreise (No-Show):
90 % des vereinbarten Übernachtungspreises.
Maßgeblich für die Einhaltung der jeweiligen Stornierungsfrist ist der Zeitpunkt des Zugangs der Stornierung beim Hotel.
Dem Gast bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Hotel infolge der Stornierung oder Nichtanreise kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden als die vorstehend verlangte Pauschale entstanden ist.
6.4 Weitervermietung und ersparte Aufwendungen
Kann das Hotel das stornierte Zimmer für den gebuchten Zeitraum anderweitig vermieten, werden die hierdurch erzielten Einnahmen auf den vom Gast geschuldeten Betrag angerechnet.
Ebenfalls werden dem Hotel infolge der Stornierung oder Nichtanreise ersparte Aufwendungen berücksichtigt.
Eine doppelte Vergütung des Hotels für dasselbe Zimmer und denselben Zeitraum erfolgt nicht.
6.5 Vorzeitige Abreise
Reist der Gast aus Gründen, die das Hotel nicht zu vertreten hat, vor dem vereinbarten Abreisetermin ab, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf vollständige oder anteilige Erstattung des vereinbarten Preises für die nicht mehr in Anspruch genommenen Übernachtungen.
Ersparte Aufwendungen und Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung werden berücksichtigt.
Dem Gast bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Gesetzliche Rechte des Gastes bei einer vom Hotel zu vertretenden Leistungsstörung bleiben unberührt.
6.6 Form der Stornierung
Stornierungen sollen aus Gründen der Nachweisbarkeit in Textform, insbesondere per E-Mail, erfolgen.
Bei Buchungen über Buchungsportale kann die Stornierung entsprechend den dort vereinbarten Bedingungen über das jeweilige Portal erfolgen.
6.7 Kein gesetzliches Widerrufsrecht
Bei Beherbergungsverträgen, die für einen bestimmten Termin oder Zeitraum geschlossen werden, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB grundsätzlich kein gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht.
Vertraglich vereinbarte Stornierungsrechte des Gastes bleiben hiervon unberührt.
7. Rücktritt und Kündigung durch das Hotel
7.1 Vereinbartes Rücktrittsrecht
Soweit dem Hotel vertraglich ein Rücktrittsrecht innerhalb eines bestimmten Zeitraums eingeräumt wurde, kann das Hotel innerhalb dieses Zeitraums vom Vertrag zurücktreten.
7.2 Rücktritt oder Kündigung aus wichtigem Grund
Das Hotel ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu kündigen bzw. vom Vertrag zurückzutreten.
Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn
- der Aufenthalt oder die Durchführung des Vertrages durch höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände unmöglich wird;
- Zimmer schuldhaft unter irreführenden oder falschen Angaben zu vertragswesentlichen Tatsachen gebucht werden;
- begründeter Anlass zu der Annahme besteht, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb oder die Sicherheit anderer Gäste, Mitarbeiter oder des Hotels erheblich gefährden kann;
- der Gast das Zimmer ohne Zustimmung des Hotels zu einem anderen als dem vereinbarten Beherbergungszweck nutzt;
- eine unzulässige Überbelegung des Zimmers erfolgt;
- der Gast erhebliche Schäden am Hotel oder dessen Einrichtungen verursacht oder
- der Gast trotz vorheriger Aufforderung einen erheblichen Verstoß gegen die Hausordnung nicht beendet.
Soweit Art und Schwere des Verstoßes es zulassen, soll dem Gast vor einer Kündigung Gelegenheit gegeben werden, sein Verhalten zu ändern.
Bei besonders schwerwiegenden Verstößen, insbesondere bei einer konkreten Gefahr für Personen oder Sachen, kann eine sofortige Beendigung des Aufenthalts zulässig sein.
7.3 Abrechnung nach Beendigung
Die finanziellen Folgen eines vom Gast zu vertretenden Rücktritts bzw. einer Kündigung richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und den vereinbarten Vertragsbedingungen.
Ersparte Aufwendungen sowie Einnahmen aus einer möglichen Weitervermietung werden berücksichtigt.
8. Haftung des Hotels
8.1 Allgemeine Haftung
Das Hotel haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Das Hotel haftet ebenfalls unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Hotels, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet das Hotel nach den gesetzlichen Bestimmungen. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung hierbei auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben unberührt.
8.2 Eingebrachte Sachen
Für Verlust, Zerstörung oder Beschädigung von Sachen, die der Gast in das Hotel eingebracht hat, haftet das Hotel nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach §§ 701 ff. BGB.
8.3 Geld und Wertsachen
Für Geld, Wertpapiere, Schmuck, Kostbarkeiten und andere Wertsachen gelten die gesetzlichen Bestimmungen über die Gastwirtshaftung.
Das Hotel empfiehlt Gästen, besonders wertvolle Gegenstände zur sicheren Aufbewahrung an der Rezeption zu hinterlegen.
Die Übernahme zur Aufbewahrung kann aus gesetzlichen Gründen abgelehnt werden, insbesondere wenn Gegenstände im Verhältnis zur Größe und zum Rang des Hotels von übermäßigem Wert oder Umfang oder gefährlich sind.
8.4 Sorgfaltspflichten des Gastes
Der Gast wird gebeten, beim Verlassen des Zimmers Türen und gegebenenfalls Fenster ordnungsgemäß zu verschließen und angemessene Maßnahmen zum Schutz seiner persönlichen Gegenstände zu treffen.
Die gesetzlichen Haftungsregelungen bleiben hiervon unberührt.
8.5 Fahrzeuge und Parkplätze
Soweit dem Gast ein Stellplatz auf einem Hotelparkplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch ohne ausdrückliche Vereinbarung grundsätzlich kein Verwahrungsvertrag zustande.
Für Verlust oder Beschädigung von auf dem Hotelgrundstück abgestellten oder rangierten Fahrzeugen und deren Inhalt haftet das Hotel nach den gesetzlichen Bestimmungen.
9. Haftung des Gastes und Schäden
Der Gast haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die er schuldhaft am Gebäude, am Zimmer, am Inventar oder an sonstigem Eigentum des Hotels verursacht.
Dies gilt entsprechend für Schäden, die von Personen verursacht werden, für die der Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen einzustehen hat.
Festgestellte Schäden sind dem Hotel möglichst unverzüglich mitzuteilen, damit Folgeschäden vermieden werden können.
10. Nichtraucherhotel, Brandschutz und Reinigung
10.1 Rauchverbot
Sämtliche Hotelzimmer sind Nichtraucherzimmer.
Das Rauchen ist in den Innenräumen des Hotels nicht gestattet.
Soweit das Hotel hierfür entsprechende Bereiche ausdrücklich freigegeben hat, ist das Rauchen auf Balkonen oder Terrassen zulässig.
10.2 Reinigungskosten bei Verstoß gegen das Rauchverbot
Wird entgegen dem Rauchverbot in einem Hotelzimmer oder einem sonstigen Nichtraucherbereich geraucht und entsteht hierdurch ein zusätzlicher Reinigungs- oder Wiederherstellungsaufwand, kann das Hotel hierfür eine Pauschale von 150,00 € verlangen.
Dem Gast bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Hotel überhaupt kein oder ein wesentlich geringerer Schaden bzw. Aufwand entstanden ist.
Dem Hotel bleibt der Nachweis eines tatsächlich entstandenen höheren Schadens nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen vorbehalten.
10.3 Offenes Feuer
Die Verwendung offenen Feuers, insbesondere von Kerzen oder vergleichbaren offenen Flammen, ist in den Hotelzimmern und sonstigen nicht ausdrücklich dafür vorgesehenen Bereichen aus Brandschutzgründen untersagt.
Ausgenommen hiervon sind Einrichtungen und Gegenstände, deren bestimmungsgemäße Nutzung vom Hotel ausdrücklich vorgesehen oder gestattet wurde.
11. Unentgeltliche Zusatzleistungen
11.1 Zusatzangebote
Soweit Sauna, Gäste-WLAN, Parkmöglichkeiten oder vergleichbare Angebote ausdrücklich als unentgeltliche Zusatzleistungen bereitgestellt werden und nicht Bestandteil des konkret gebuchten Leistungsumfangs sind, besteht kein Anspruch auf deren jederzeitige Verfügbarkeit oder einen bestimmten Leistungsumfang.
11.2 Vorübergehender Ausfall
Ein vorübergehender Ausfall oder eine Einschränkung einer solchen unentgeltlichen Zusatzleistung begründet grundsätzlich keinen Anspruch auf Herabsetzung des Übernachtungspreises.
Dies gilt insbesondere bei Wartungsarbeiten, technischen Störungen, Sicherheitsmaßnahmen oder sonstigen Umständen, aufgrund derer die Leistung vorübergehend nicht angeboten werden kann.
Zwingende gesetzliche Ansprüche des Gastes bleiben unberührt.
11.3 Vertraglich zugesagte Zusatzleistungen
Ist eine Zusatzleistung ausdrücklich Bestandteil eines gebuchten Tarifs oder wurde sie gesondert entgeltlich vereinbart, gelten die für diese Leistung getroffenen Vereinbarungen und die gesetzlichen Bestimmungen.
12. WLAN-Nutzung
Soweit das Hotel seinen Gästen einen Internetzugang über WLAN zur Verfügung stellt, handelt es sich – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – um eine unentgeltliche Zusatzleistung.
Der Gast darf den Internetzugang ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nutzen.
Insbesondere dürfen über den Internetzugang keine rechtswidrigen Inhalte verbreitet oder öffentlich zugänglich gemacht und keine Rechte Dritter verletzt werden.
Zugangsdaten dürfen nicht unbefugt an Dritte weitergegeben werden.
Soweit vorhanden, gelten ergänzend die gesonderten WLAN-Nutzungsbedingungen des Hotels.
13. Hausordnung und Verhalten im Hotel
13.1 Hausordnung
Die jeweils geltende Hausordnung des Hotels ist zu beachten, soweit sie dem Gast zugänglich gemacht wurde und keine Regelungen enthält, die individuellen Vereinbarungen oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen.
13.2 Rücksichtnahme
Alle Gäste sind verpflichtet, auf andere Gäste, Mitarbeiter und Nachbarn angemessen Rücksicht zu nehmen.
Insbesondere sind erhebliche Ruhestörungen, Bedrohungen, Gewalt, vorsätzliche Sachbeschädigungen und sonstige erhebliche Störungen des Hotelbetriebs untersagt.
13.3 Schwere oder wiederholte Verstöße
Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen kann das Hotel nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen den Beherbergungsvertrag kündigen und den Gast zum Verlassen des Hotels auffordern.
Bei weniger schwerwiegenden Verstößen soll grundsätzlich zunächst eine angemessene Aufforderung zur Unterlassung erfolgen.
Bei unmittelbarer Gefahr für Personen oder Sachen oder bei einem besonders schwerwiegenden Verstoß kann eine sofortige Beendigung des Aufenthalts gerechtfertigt sein.
Die Abrechnung richtet sich in diesen Fällen nach den gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen.
14. Mängel und Beanstandungen
Sollte während des Aufenthalts ein Mangel oder eine erhebliche Beeinträchtigung auftreten, wird der Gast gebeten, das Hotel möglichst unverzüglich darüber zu informieren.
Hierdurch soll dem Hotel Gelegenheit gegeben werden, die Beeinträchtigung nach Möglichkeit kurzfristig zu beseitigen oder eine angemessene Ersatzlösung anzubieten.
Zwingende gesetzliche Rechte des Gastes werden durch diese Regelung nicht eingeschränkt.
15. Widerrufsrecht bei Hotelbuchungen
Bei Verträgen über Beherbergungsleistungen, bei denen für die Leistung ein bestimmter Termin oder Zeitraum vorgesehen ist, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht.
Dies bedeutet insbesondere, dass eine über die Website, telefonisch oder per E-Mail vorgenommene Hotelbuchung nicht allein deshalb innerhalb von 14 Tagen kostenfrei widerrufen werden kann.
Maßgeblich für eine Stornierung sind die bei der Buchung vereinbarten Stornierungsbedingungen.
16. Verbraucherstreitbeilegung
Soweit das Hotel weder gesetzlich verpflichtet noch freiwillig bereit ist, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, gilt:
Das Hotel ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
17. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Ort des Hotels.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Vorschriften über den Gerichtsstand.
Ist der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, kann – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Hotels als Gerichtsstand vereinbart werden.
18. Schlussbestimmungen
18.1 Vorrang individueller Vereinbarungen
Individuelle Vereinbarungen zwischen dem Hotel und dem Gast haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
18.2 Textform
Soweit diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Mitteilungen oder Erklärungen Textform vorsehen, genügt insbesondere eine Mitteilung per E-Mail, sofern gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.
18.3 Unwirksame Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, richtet sich die Rechtsfolge nach den gesetzlichen Vorschriften.
Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt hiervon grundsätzlich unberührt.
Hotel Forsthaus Winterberg
Winterberg, Deutschland
Stand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen: September 2026
Liebe Gäste,
um Ihnen und allen anderen einen angenehmen Aufenthalt zu ermöglichen, bitten wir Sie, unsere Hausregeln zu beachten. Diese dienen dem Wohl aller Gäste sowie der allgemeinen Sicherheit.
Bei Fragen oder Anliegen steht Ihnen unser Team jederzeit gerne zur Verfügung. Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme!
WLAN-Nutzungsbedingungen
Liebe Gäste,
die Nutzung unseres WLANs unterliegt bestimmten Bedingungen. Bitte beachten Sie, dass das Netzwerk ausschließlich für legale und angemessene Zwecke genutzt werden darf. Eine Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte ist nicht gestattet. Darüber hinaus handelt es sich bei unserem WLAN um eine freiwillige Zusatzleistung, die nicht Bestandteil der gebuchten Übernachtung ist.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
